| Als Straftat bezeichnet das deutsche Strafrecht eine Verhaltensweise, die durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Eine Definition für den Begriff bietet das Gesetz zwar nicht, jedoch sagen Art. 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB aus: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ Daraus kann zumindest abgeleitet werden, dass ein nicht strafbares Verhalten auch keine Straftat sein kann.
Eine Straftat ist also eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt, das als Ahndung eine Strafe vorsieht. |