| Allgemein ist eine Lizenz (v. lat.: licere = erlaubt sein; PPA: licens = frei) eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind.
Ein sehr große Rolle spielen Lizenzverträge in Industrie und Handel, um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken) unter definierten Bedingungen einzuräumen.
Gegenstand einer Lizenz können auch staatlich erteilte Sonderrechte sein, zum Beispiel in der ehemaligen DDR die Spielerlaubnis für Musiker, die UMTS-Mobilfunkrechte oder die „Lizenz zum Töten“ des fiktiven Agenten James Bond.
Das zugehörige Verb lautet lizenzieren und hat die Bedeutung "eine Lizenz erteilen". Üblicherweise spricht man aber auch von lizenzieren, wenn man eine Lizenz beantragt oder erwirbt, beispielsweise in der Wendung "eine Software lizenzieren" (gemeint ist: "das Lizenzieren einer Software veranlassen"). Die Schreibweise lizensieren ist ein häufiger Rechtschreibfehler im Deutschen. |