| In Deutschland ist die Ausbildung zum Detektiv bisher nicht geregelt, da das Berufsbildungsgesetz die Bezeichnung und somit den Beruf des Detektivs nicht kennt. Eine gesetzliche Regelung der Ausbildung ist derzeit auch nicht geplant oder erkennbar. Sämtliche Bemühungen der Branche in diese Richtung sind bislang gescheitert. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass einerseits die Berufsverbände untereinander zerstritten sind und es ihnen nicht gelungen ist, eine gemeinsame Kampagne zu bilden und andererseits auf Grund der geringen Zahl der Detektive in Deutschland geringe bis keine Lobbyarbeit betrieben wird. In Deutschland arbeiten etwa 900 bis 1.000 Detektive.
Auch betrachten insbesondere die Berufsverbände die Ausbildung zum Detektiv eher skeptisch, da sie im Nachwuchs vielmehr eine Konkurrenz befürchten. Dies ist insofern nicht verwunderlich, als die Vertreter der Berufsverbände alteingesessene Unternehmer der Detektivbranche sind.
In Österreich lautet die Berufsbezeichnung Berufsdetektiv; die Arbeitnehmer heißen Berufsdetektivassistenten. Das Gewerbe fällt unter die reglementierten Gewerbe und erfordert eine behördliche Befähigungsprüfung, die Einhaltung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und eine besondere Zuverlässigkeit. Die Rechte und Pflichten für Berufsdetektive sind in der österreichischen Gewerbeordnung geregelt (§ 94, 129, 130 GewO 1994 (GRNov 2002), (Bundesgesetzblatt vom 23. Juli 2002). |